VERBRAUCHER
Taxifahrt nicht voll absetzbar Bahn-Mitarbeiter haben die Wahl

Arbeitnehmer können Taxifahrten zum Arbeitsplatz nicht komplett von der Steuer absetzen. Stattdessen dürfen sie für ein Taxi nur die übliche Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer absetzen, wie der Bundesfinanzhof in München entschieden hat. Damit zählt ein Taxi nicht als öffentliches Verkehrsmi