Arbeitnehmer können Taxifahrten zum Arbeitsplatz nicht komplett von der Steuer absetzen. Stattdessen dürfen sie für ein Taxi nur die übliche Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer absetzen, wie der Bundesfinanzhof in München entschieden hat. Damit zählt ein Taxi nicht als öffentliches Verkehrsmittel, denn für Bus oder Bahn können Arbeitnehmer die tatsächlichen Fahrkartenkosten absetzen. Die Frage, ob ein Taxi im Steuerrecht als öffentliches Verkehrmittel zählt oder nicht, war ausdrücklich Thema des Verfahrens. Der sechste Senat kam zu dem Schluss, dass die Ausnahmeregelung für öffentliche Verkehrsmittel nur für Bus und Bahn gedacht ist.
Krawatte und Sakko oder Halstuch und Rock: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn mit direktem Kundenkontakt können seit Monatsbeginn unabhängig von ihrem Geschlecht selbst ihre Uniformen wählen. Ein Bahnsprecher teilte mit, dass eine „traditionelle Regelung“ angepasst wurde, nachdem immer mehr Beschäftigte diesen Wunsch geäußert hätten.