Rauchmelder: Wartung ist Pflicht

Prüfkosten sind nur bedingt umlagefähig – Urteil gibt Mieterin recht
München – Bundesweit gilt mittlerweile die Pflicht, Rauchmelder in Wohnräumen anzubringen. Doch damit alleine ist es nicht getan. Die Geräte müssten jedes Jahr auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden, sagt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. Wer diese Prüfung durchführt oder bezahlen muss