München – Bundesweit gilt mittlerweile die Pflicht, Rauchmelder in Wohnräumen anzubringen. Doch damit alleine ist es nicht getan. Die Geräte müssten jedes Jahr auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden, sagt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. Wer diese Prüfung durchführt oder bezahlen muss – Mieter oder Vermieter – ist laut Wall von Land zu Land unterschiedlich geregelt.
Der Mieterverein München steht bei dieser Frage eigenen Angaben nach vor dem Problem, dass die Kostenfrage noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde. Allerdings, das erklärt Pressesprecherin Anja Franz auf Nachfrage unserer Zeitung, gebe es in München ein Urteil des Landgerichts I, nach dem der Verein seine Beratung ausrichtet. In der Entscheidung der 31. Zivilkammer (Az. 31 S 6492/20) musste eine Mieterin 16 Euro Wartungskosten für Rauchmelder nicht bezahlen, weil der Vermieter die neue Umlage nicht angekündigt hatte.
In der Folge ergeben sich verschiedene Varianten. Ist die Rauchmelder-Prüfung im Mietvertrag als Teil der umlagefähigen Betriebskosten festgelegt, muss der Mieter zahlen. Wenn im Mietvertrag lediglich eine Öffnungsklausel enthalten ist, die neue Betriebskosten als umlagefähig beschreibt, muss der Vermieter über solche neuen Betriebskosten vorab informieren. Auch in diesem Fall muss der Mieter zahlen.
Wenn im Mietvertrag jedoch weder eine Öffnungsklausel für neue Betriebskosten noch die Prüfung der Rauchmelder selbst erwähnt sind, muss der Vermieter nach Ansicht des Mietervereins zahlen. Gleiches gilt – jedenfalls im jüngsten Urteil des Landgerichts – auch dann, wenn eine Öffnungsklausel vorhanden ist, der Vermieter aber nicht über die neuen Kosten informiert hat. In jedem Fall, sagt Franz, habe der Mieter aber das Recht, die Prüfung selbst zu erledigen. Dann dürfen freilich auch keine Kosten umgelegt werden. Ebenfalls länderübergreifend Sache der Vermieter ist der Austausch der Melder. Der muss alle zehn Jahre erfolgen.
Bei der Prüfung der Rauchmelder selbst geht es unter anderem darum, ob die Öffnungen für den Rauch frei sind, ob der Probealarm auslöst und ob die Batterie ausreichend geladen ist. nap