Das gemeinsame Sorgerecht muss dem Kindeswohl dienen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Im konkreten Fall erhielten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für die ältere Toch
Dieser Artikel (ID: 1740983) ist am 08.11.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).