Auch bei einem Zusammenstoß im Kreisverkehr gilt: Hat ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt missachtet, trägt er die alleinige Haftung. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 917/22), auf den der ADAC hinweist. In dem Fall hatte ein Fahrer seinen Wagen viel zu schnell
Dieser Artikel (ID: 1740984) ist am 08.11.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).