Unfall im Kreisverkehr

Auch bei einem Zusammenstoß im Kreisverkehr gilt: Hat ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt missachtet, trägt er die alleinige Haftung. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 917/22), auf den der ADAC hinweist. In dem Fall hatte ein Fahrer seinen Wagen viel zu schnell

Freitag, 12. September 2025

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