Mit dem Rad in falscher Richtung in der Einbahnstraße oder blinkend in den Kreisverkehr hinein – es gibt viele Beispiele für vermeintlich richtiges Verhalten im Straßenverkehr. Hier einige Irrtümer.
Vorfahrt
Ein Auto kommt von rechts aus einem Bereich mit abgesenktem Bordstein, etwa aus einer Spielstraße. Hat dieses Auto Vorfahrt? Nein, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Hier gilt die Rechts-vor-links-Regel nicht.
Radweg
Radwege darf man in beiden Richtungen befahren: „Ein fataler Irrglaube“, sagt David Koßmann vom Pressedienst-Fahrrad (pd-f). Einbahnstraßen gelten auch für Radler und dürfen von ihnen nur dann in beiden Richtungen befahren werden, wenn das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild erlaubt ist. Ansonsten ist man ein Geisterfahrer.
Grüner Pfeil
Der grüne Pfeil ist wie eine grüne Ampel: Das ist falsch, der grüne Rechtsabbiegerpfeil muss wie ein Stoppschild behandelt werden: „Beim grünen Pfeil muss man anhalten, die Kreuzung beachten und darf dann rechts abbiegen“, erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Abbiegen ohne anzuhalten wird wie das Nichtbeachten eines Stoppschilds geahndet.
Kreisel
Durch einen Kreisel darf man grundsätzlich nicht geradeaus hindurchfahren. Kleine Kreise in Ortschaften haben oft flache Mittelinseln. „Die dürfen aber nur von besonders langen Fahrzeugen oder Gespannen überfahren werden, die den Kreisverkehr ansonsten nicht befahren könnten“, sagt Engelmohr. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 35 Euro.
Auffahrunfall
Wer auffährt, hat immer Schuld: So pauschal lässt sich das nicht sagen. Zwar werde meist angenommen, dass der Auffahrende zu schnell gewesen oder zu dicht aufgefahren sei, so Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). „Den Vorausfahrenden kann aber ebenfalls ein Mitverschulden treffen, zum Beispiel wenn er grundlos stark bremst oder an der Ampel das Fahrzeug abwürgt.“
Rechts fahren
Rechts überholen ist immer verboten: Falsch, das gilt nicht immer. Innerhalb geschlossener Ortschaften etwa darf der Fahrstreifen frei gewählt werden. „Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links“, sagt Rust. Und auch auf dem Beschleunigungsstreifen dürfe schneller gefahren werden, um ein von hinten bereits auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug zu überholen.
Kopfhörer
Kopfhörer sind im Straßenverkehr verboten: Mitnichten. Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören nutzen. „Letzteres allerdings nur so laut, dass man Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann“, so Koßmann. Das gilt übrigens auch fürs Auto. Das Handy in der Hand allerdings ist in beiden Fällen tabu.
Werktag
Werktags bedeutet Montag bis Freitag: Nein, denn der Samstag zählt auch als Werktag, stellt der ACE richtig. „Besonders bei Parkflächen sollte man das beachten, wenn dort steht, dass das Parken werktags kostenpflichtig ist“, sagt Rust. Kostenlos ist das dann nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.
Links fahren
Immer links auf der Autobahn ist erlaubt, solange man nicht trödelt: Stimmt nicht. Auf deutschen Autobahnen gilt ein Rechtsfahrgebot, sagt Herbert Engelmohr. „Bei einem Verstoß dagegen sind sogar 80 Euro und ein Punkt fällig, wenn man damit andere Verkehrsteilnehmer an deren Vorankommen behindert.“ CLAUDIUS LÜDER