Lässt ein Vermieter die korrekte Mülltrennung durch einen Dienstleister kontrollieren, darf er die Kosten dafür auf die Mieter umlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Geklagt hatten Mieter aus Berlin, die für dieses „Behältermanagement“ im Jahr 2018 etwas mehr als zwölf Euro zahlen sollten. Der Dienstleister hatte den Auftrag, die Restmülltonnen der Anlage mit rund 100 Wohnungen regelmäßig zu kontrollieren und falsch eingeworfenen Abfall bei Bedarf von Hand nachzusortieren. Laut BGH fällt dieser Service unter „Müllbeseitigung“ – und die Kosten dafür dürfen nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden. Die konkrete Dienstleistung werde in der Verordnung zwar nicht ausdrücklich erwähnt, heißt es in dem Urteil vom 5. Oktober. Der Begriff „Müllbeseitigung“ sei aber weit auszulegen. Dass der Dienstleister nur beauftragt wurde, weil ein Teil der Mieter sich beim Mülltrennen nicht an die Vorschriften hielt, spielte für die obersten Zivilrichter in Karlsruhe keine Rolle.
In dem Streit ging es auch um Kosten für die regelmäßige Überprüfung der Rauchmelder. Diese dürfen ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden, wie die Richter entschieden (Az. VIII ZR 117/21). Betriebskosten sind laut Verordnung Kosten, die dem Eigentümer „durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen“. Kosten für Verwaltung und Instandhaltung gehören nicht dazu.
Die Nachfrage nach Baufinanzierungen ist im Zuge steigender Zinsen weiter gefallen. Das Neugeschäft deutscher Banken mit Immobiliendarlehen an Privathaushalte und Selbstständige brach im September um 28 Prozent zum Vorjahresmonat ein, wie neue Daten der Beratungsfirma Barkow Consulting zeigen. Mit einem Volumen von 16,1 Milliarden Euro liege das Neugeschäft auf dem niedrigsten Stand seit 2014. Auch Kreditvermittler berichteten von viel Zurückhaltung bei Verbrauchern. „Mit den steigenden Zinsen haben viele Menschen neu kalkuliert, sind bei der Immobilie Kompromisse eingegangen oder haben vom Immobilienkauf vorerst Abstand genommen“, hießt es etwa bei Interhyp. „Über alle Kanäle hinweg reduziert sich aktuell die Nachfrage am Markt“, sagte auch Michael Neumann, Vorstandschef bei Dr. Klein. Das Unternehmen Hüttig & Rompf beobachtet „definitiv eine deutliche Verunsicherung bei den Verbrauchern und Immobilieninteressenten“. Seit Jahresbeginn haben sich die Zinsen für zehnjährige Immobilienkredite etwa vervierfacht – aktuell liegen sie laut dem Vergleichsportal Check24 bei gut 3,6 Prozent.