RECHT

Eigentümer dürfen weiterhin klagen

Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können bei Mängeln auch nach einer Gesetzesänderung vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Freitag verkündeten Urteil zu einem Fall aus München klargestellt (Az. V ZR 213/21). Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin des fünften Zivils

Freitag, 8. Mai 2026

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