LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Freibetrag gilt je Schenker

Die schenkungsteuerlichen Freibeträge gelten immer je Schenker. Das bedeutet, dass der Freibetrag in Höhe von 400 000 Euro gegenüber einem Kind je Elternteil gilt. Dieser Freibetrag erfasst alle Schenkungen und gegebenenfalls zuletzt eine Erbschaft innerhalb von zehn Jahren, rückwirkend ab dem Tag d

Donnerstag, 11. September 2025

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