Vorsorgevollmachten sind wichtig für die Absicherung, jedoch führen sie auch häufig zu Schwierigkeiten, so auch hier: Die Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, über das Bankvermögen zu verfügen. Ihre Mutter musste also nicht bei jeder Umbuchung zustimmen. Unabhängig davon ist aber die Frage, ob Ihre Schwester im Verhältnis zu Ihrer Mutter so handeln durfte, ob die Abhebungen und Umbuchungen also vom Auftrag Ihrer Mutter umfasst oder jedenfalls nachträglich von Ihrer Mutter genehmigt wurden. Ist das nicht der Fall, besteht ein Anspruch des Nachlasses gegen Ihre Schwester auf Rückzahlung. Als Erben können Sie und Ihr Bruder von den Banken Auskunft verlangen über die Umbuchungen. Sie können auch eine Kopie der Kontoauszüge für die letzten 10 Jahre verlangen. Grundsätzlich haben Sie auch gegenüber Ihrer Schwester einen Anspruch auf Auskunft, wie sie mit der Vollmacht tätig war. Wenn aber Ihre Schwester schon Ihrer Mutter entsprechende Auskunft erteilt hat, können Sie nicht noch einmal Auskunft verlangen. Bevor Sie von Ihrer Schwester Auskunft verlangen, sollten Sie jedenfalls versuchen, über die Banken möglichst viele Informationen zu erhalten, wann welche Umbuchungen und Abhebungen erfolgten, um dann möglichst konkret bei Ihrer Schwester nachhaken zu können.