Strafzinsen auf Sparguthaben sind unzulässig

Im juristischen Streit um Strafzinsen auf Spargelder von Kunden hat die Commerzbank eine Niederlage erlitten. Klauseln, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, benachteiligten Kunden unangemessen und dürften daher nicht verwendet werden, urteilte das Landgericht Frankfurt. Die Kammer verpf

Donnerstag, 11. September 2025

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