Grundversorger oft am günstigsten

von Redaktion

VON HANNO SCHÜLER

Viele Verbraucher haben die Meldung von ihrem Stromanbieter bereits erhalten: Ab Januar werden zahlreiche Stromtarife teils drastisch erhöht. Dem Vergleichsportal Check24 sind allein in Bayern 215 Grundversorger bekannt, die um den Jahreswechsel ihre Tarife anpassen – und teilweise mehr als verdoppeln. Bei den Stadtwerken München beträgt die aktuelle Erhöhung für einen Haushalt, der 5000 kWh im Jahr verbraucht, fast 102 Prozent – bei 2500 kWh sogar 122 Prozent. Was dahinter steckt und wie man sich jetzt verhalten sollte.

Warum die Preise jetzt so stark steigen

Mit den Preiserhöhungen leiten die Versorger die gestiegenen Großhandelspreise an die Verbraucher weiter. Der Preis an den Strombörsen orientiert sich an den Kosten der am teuersten produzierenden Kraftwerke am Netz – und das waren dieses Jahr oft die Gaskraftwerke. Entsprechend ist der Strompreis im Einklang mit dem Gaspreis stark gestiegen.

Wechsel in die Grundversorgung

Norbert Endres, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern, rät, die Forderungen nicht einfach zu akzeptieren: „Jeder Verbraucher, dem eine Erhöhung ins Haus flattert, hat das Recht, seinen Vertrag zu kündigen. Dann fällt man am Tag der Preiserhöhung automatisch in die Grundversorgung – und die ist momentan in vielen Fällen ohnehin am günstigsten.“ Einen wichtigen Grund dafür sieht der Experte darin, dass die Grundversorger ihren Einkauf und die Berechnung ihrer Tarife transparent und gemäß rechtlicher Vorgaben gestalten müssen. So würden Verbraucher in der jetzigen Krise vor Abzocke geschützt. Wer wechselt muss keinen Stromausfall befürchten sondern erhält eine Bestätigung.

Vorsicht vor der Ersatzversorgung

Grundsätzlich muss der Grundversorger Kunden zum gängigen Tarif mit Strom beliefern. Es gebe allerdings Fälle, in denen Neukunden zunächst für drei Monate in die teure Ersatzversorgung geschoben werden. Einem entsprechenden Bescheid sollte man widersprechen, rät der Experte. Meist führe das zum Ziel, denn nur in wenigen Fällen bestünde kein Anrecht auf eine Versorgung zum Standardtarif des Grundversorgers.

Wechsel zu einem anderen Anbieter

In den letzten Jahren war es möglich, durch häufiges Wechseln zum jeweils günstigsten Anbieter die eigene Stromrechnung zu drücken. Mancherorts lohnt sich ein Wechsel zwischen zwei Anbietern immer noch, zeigt ein Blick in die Vergleichsportale. Dennoch meint Norbert Endres: „Diese Sportart ist vorübergehend eingeschlafen.“ Viele Billiganbieter seien pleitegegangen oder hätten Kundenverträge gekündigt. Mancher Versorger versuche nun, die Kunden mit Preisbindungen vom Absprung zum Grundversorger abzuhalten. Laut einem Sprecher des Vergleichsportals Verivox könne sich ein solcher Tarif lohnen, selbst wenn der kWh-Preis über dem der Grundversorger liege. Schließlich könnten die Grundversorger ihre Tarife jederzeit erhöhen. Mit einem Garantietarif habe man aber meist zwölf oder 24 Monate Preissicherheit. „Allerdings könnten die Grundversorger ihre Preise auch wieder senken“, hält Norbert Endres dagegen. Ohnehin würden Verbraucher im neuen Jahr durch die Strompreisbremse der Bundesregierung vor starken Preisschwankungen geschützt.

Strompreisbremse der Bundesregierung

Ab März 2023 sollen 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushaltes bei 40 Cent pro kWh gedeckelt werden. Der Strompreis für den darüber hinausgehenden Verbrauch soll sich nach dem jeweiligen Vertrag richten. Die Strompreisbremse soll rückwirkend zum Januar 2023 gelten. Tritt sie in Kraft, wird ein Teil der Stromrechnung der Bürger vom Staat übernommen.

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