ARBEITSRECHT
Nicht über Ex-Mitarbeiter plaudern Anreize zur Urlaubsvermeidung sind illegal
Ein Arbeitgeber darf die neue Arbeitsstelle einer ehemaligen Mitarbeiterin nicht einfach über deren Fehlverhalten informieren. Das gelte selbst dann, wenn die Äußerungen zum Verhalten der Mitarbeiterin der Wahrheit entsprechen. In dem konkreten Fall ging es um eine Pflegefachkraft, die ihren Job gek