Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren heißt das Ganze – „e“ für „elektronisch“, „AU“ für „Arbeitsunfähigkeit“. Bis Ende 2022 müssen auch alle Praxen, die die Patienten
Dieser Artikel (ID: 1753691) ist am 29.11.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).