RECHT

Absender muss E-Mail-Versand beweisen

von Redaktion

Wer eine E-Mail abgeschickt hat, muss im Streitfall auch den Nachweis erbringen, dass sie beim Empfänger angekommen ist. Das zeigt eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az: 4 Sa 315/21), auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist. Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Arbeitgeber bei der Mail eine bestimmte Frist einhalten musste. Dafür reiche weder das alleinige Versenden der Mail noch die Tatsache, dass der E-Mail-Versender keine Unzustellbar-Nachricht bekommen habe. Der Absender hätte zum Beispiel eine Lesebestätigung anfordern können, so das Gericht.

Artikel 4 von 6