So klappt der Elterngeldantrag

von Redaktion

VON SEBASTIAN HÖLZLE

In den Monaten nach der Geburt sollen Eltern möglichst viel Zeit mit ihrem Kind verbringen – ohne den Lebensstandard großartig einschränken zu müssen. Das ist die Idee des Elterngeldes. In der Praxis ist der Elterngeldantrag aber kompliziert. Formulare müssen fehlerfrei ausgefüllt und Nachweise detailliert zusammengetragen werden. Erst dann wird Geld aufs Konto überwiesen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das sogenannte Basiselterngeld beträgt laut Bundesfamilienministerium in der Regel 65 Prozent des vorgeburtlichen Netto-Einkommens. Die Obergrenze liegt bei 1800 Euro im Monat. Den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich erhalten Bezugsberechtigte auch dann, wenn sie vor der Geburt des Kindes kein Einkommen hatten.

Wie lange wird das Elterngeld ausgezahlt?

Grundsätzlich wird Elterngeld zwölf Monate lang ausgezahlt. „Wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate“, heißt es beim Bundesfamilienministerium. Die Rede ist von „Partnermonaten“.

Was ist Elterngeld Plus?

„Eltern, die schon bald nach der Geburt ihres Kindes wieder Teilzeit arbeiten wollen, können die staatliche Unterstützung optimieren, indem sie statt des Basiselterngelds die 2015 zusätzlich eingeführte Variante Elterngeld Plus wählen“, heißt es in der „Finanztest“ (Heft 1/2023). Jeden der maximal 14 Monate Basiselterngeld kann ein Paar demnach in zwei Elterngeld-Plus-Monate umwandeln.

Wo können Eltern einen Antrag stellen?

Im Freistaat ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig. Dort gibt es auch ein Online-Formular (www.zbfs.bayern.de).

Wo sind die Fallstricke?

Davon gibt es eine ganze Menge. In den meisten Rechenbeispielen wird beispielsweise unterstellt, dass zwei sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gemeinsam ein Kind großziehen. Aber was ist mit Alleinerziehenden? Was gilt bei Zwillingsgeburten? Welche Regeln gelten für Selbstständige, geringfügig Beschäftigte oder Studenten? Gibt es Kindergeld für Adoptiv- und Pflegekinder? Erste Antworten auf diese Fragen finden Betroffene auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums (www.familienportal.de). Oft reichen die Angaben im Internet aber nicht aus. Wegen der Vielzahl an möglichen Einzelfällen kann eine individuelle Beratung sinnvoll sein.

Wie geht man bei der Beratung vor?

Eine erste Orientierung bieten laut „Finanztest“ die Elterngeldstellen. „Die sind gesetzlich zur Beratung verpflichtet.“ Anlaufstelle in Bayern ist das ZBFS, zu erreichen unter 0931/32 09 09 29. Aber nicht nur hier gibt es Hilfe: „Auch bei Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie und Pro familia kann man sich beraten lassen“, so „Finanztest“. Die gemeinnützigen Institutionen hätten im Test aber meist nur allgemeine Fragen zum Elterngeld beantworten können.

Was ist zu tun, wenn eine tiefer gehende Beratung nötig ist?

„Wer Antworten auf bestimmte Detailfragen braucht, geht besser zu kommerziellen, aufs Elterngeld spezialisierten Beratern“, lautet der Ratschlag. Die „Finanztest“-Experten hatten in ihrer Stichprobe jeweils die günstigsten Beratungspakete von vier Dienstleistern in Anspruch genommen. Am besten schnitten ab: „Einfach Elterngeld“ und „Elterngeldexperten“ (siehe Kasten).

Gibt es einen praktischen Tipp, den werdende Eltern beherzigen können?

Elterngeld lässt sich erst nach der Geburt des Kindes beantragen. Allerdings haben viele Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes weder Zeit noch Nerven, komplizierte Formulare auszufüllen. Daher empfiehlt es sich, bei Nutzung des Online-Antrags die wichtigsten Daten bereits vor der Geburt in die Online-Maske einzutragen und zu speichern. Nach der Geburt muss der Antrag dann nur noch um wenige Angaben ergänzt, ausgedruckt und abgeschickt werden. Auch ist es ratsam, bereits vorhandene Nachweise vor der Geburt zu sammeln.

Weitere Informationen

und Angaben zu den benötigten Dokumenten hat die Stiftung Warentest online zusammengestellt unter test.de/Elterngeldantrag

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