Hohe Preise belasten die Wirtschaft – und kommen jetzt auch bei den letzten Verbrauchern an. Doch die Preiserhöhungen muss man nicht akzeptieren – und oftmals gibt es günstige Angebote. Doch nicht immer ist der billigste Anbieter der beste.
Welche Rechte gibt es bei einer Preiserhöhung?
Eine Preiserhöhung ist nur dann gültig, wenn sie formgerecht ist und angekündigt wird. Bei Sondertarifen sind das vier Wochen vor Inkrafttreten, in der Grundversorgung sechs. In der Vergangenheit haben einige Anbieter versucht, Preiserhöhungen trotz Preisgarantien durchzusetzen. Das ist nicht zulässig, Kunden können Einspruch dagegen erheben. Ist die Preiserhöhung gültig, haben Verbraucher immer ein Sonderkündigungsrecht. Danach stehen grundsätzlich zwei Optionen offen.
Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist eine Leistung, die der größte Versorger in einem Netzgebiet den Bewohnern des Netzgebiets anbieten muss. Wenn ein Kunde seinen Versorger verliert – egal welche Partei den Vertrag gekündigt hat – landet er nach einer dreimonatigen Wartezeit automatisch in der Grundversorgung. Diese Wartezeit heißt Ersatzversorgung und ist meist deutlich teurer. Laut Verbraucherzentrale Bayern haben Kunden aber täglich das Recht, in die günstigere Grundversorgung übernommen zu werden. Ob sich das lohnt, muss verglichen werden: Weil die Anbieter langfristiger einkaufen müssen, reagieren die Grundversorgungstarife nur träge auf die Großmarktpreise – waren deshalb lange günstiger, als viele Sondertarife. Wer der Grundversorger ist, lässt sich beim Netzbetreiber in Erfahrung bringen. Dieser findet sich auf der letzten Abrechnung.
Was sind Sondertarife?
Sondertarife sind das Aushängeschild eines Versorgers, mit dem er durch möglichst konkurrenzfähige Konditionen Kunden gewinnen will. Im Gegensatz zu den Grundversorgungstarifen sind sie nicht ortsgebunden, können also von überall abgeschlossen werden. Vergleichsportale im Internet, wie Verivox oder Check24, liefern einen Überblick über die günstigsten Anbieter. Wenn man sich für einen Wechsel – zu einem vertraglich möglichen Zeitpunkt – entschieden hat, lässt sich der Vertrag online oder telefonisch abschließen. Der neue Versorger übernimmt dann die Kündigung.
Müssen Gas und Strom vom selben Versorger kommen?
Nein. Die zwei Tarife funktionieren voneinander getrennt. Gerade in Mietverhältnissen ist das üblich: Der Vermieter kümmert sich für alle um die Gasbeschaffung, Strom ist Sache des Einzelnen.
Lohnt sich eine Preisgarantie?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Experten gehen davon aus, dass die Preise sich auf hohem Niveau eingependelt haben, sich also im kommenden Jahr nicht nennenswert bewegen werden. Angesichts der angespannten Lage auf den Energiemärkten kann sich das aber schnell ändern. Aktuell ist eine Preisgarantie eine Wette, die in beide Richtungen ausgehen kann.
Bald kommt die Preisbremse – lohnt sich der Vergleich überhaupt?
Christina Wallraf, Referentin für Energiemärkte an der Verbraucherzentrale NRW sagt: Ja. „Man muss bedenken, dass ja nur 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt sind, darüber gilt der normale Tarif“, so Wallraf. Damit zahlen Verbraucher beim Gas maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. „Beim Strom sollen es 40 Cent sein – das ist aber noch nicht in Stein gemeißelt.“ Doch selbst, wenn man nur die gedeckelte Menge verbraucht, sollte man es den Versorgern nicht zu leicht machen, sagt Wallraf: „Man sollte grundsätzlich zu günstigen Anbietern wechseln, um im eigenen Interesse auch nach der Preisbremse einen funktionierenden Markt zu haben.“
Worauf muss man achten?
Es werden voraussichtlich nur die Arbeitspreise gedeckelt – nicht die Grundpreise. So können Tarife, die vor der Preisbremse günstiger waren, am Ende teurer sein.
Ist der günstigste Anbieter der beste?
Angesichts der folgenschweren Pleiten diverser Discount-Anbieter im Frühjahr mahnt Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW zur Vorsicht: „Man sollte sich immer informieren: Wie lange ist mein Anbieter schon auf dem Markt? Gab es schon Probleme mit ihm?“ Denn im Falle einer Insolvenz haben Verbraucher oft schlechte Karten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Gerade Discount-Anbieter kaufen oft sehr kurzfristig ein, um von niedrigen Großmarktpreisen zu profitieren. Dadurch sind sie aber oft weniger stabil, als etwa Stadtwerke, die meist langfristiger und dadurch etwas teurer einkaufen.
Sind hohe Wechselboni seriös?
„Viele Anbieter werben gerade mit hohen Wechselboni“, so Energieexpertin Wallraf. Die seien oft durch höhere Arbeitspreise finanziert – in der Hoffnung, dass der Staat zahlt. „Nach dem bisherigen Gesetzesentwurf dürfen Anbieter aber nur Boni im Wert von 50 Euro anbieten“, so Wallraf. Es sei zwar die Pflicht des Anbieters, die vereinbarten Leistungen zu zahlen – das hilft aber wenig, wenn der Anbieter Insolvenz anmeldet.
Wie kann man sich absichern?
„Geld, das der Versorger nicht hat, kann man nicht verlieren“, sagt Energieexpertin Christina Wallraf. Deshalb sollten Verbraucher nur Boni akzeptieren, die sofort ausgezahlt werden. Außerdem sollten Verbraucher sich vor zu hohen monatlichen Abschlägen hüten. Die richtige Höhe ist leicht zu berechnen: Der Verbrauch des vergangenen Zähljahres durch 12 (Monate) mal dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde.