Wie die Preisbremsen wirken

von Redaktion

VON HANNES KOCH UND WOLFGANG DE PONTE

Dreifacher Preis für Erdgas, anderthalbfache Kosten für Strom: Das sahen Privathaushalte und Unternehmen im nächsten Jahr auf sich zukommen – bis die Bundesregierung die Preisbremsen beschloss. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was steht drin?

Der Preis für Erdgas wird auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt, der für Fernwärme auf 9,5 Cent. Strom darf maximal 40 Cent pro kWh kosten. Diese Grenzwerte gelten für 80 Prozent des üblichen Monatsverbrauchs von Privathaushalten und kleineren Firmen. Für darüber hinausgehenden Verbrauch müssen die Kunden jedoch die hohen Marktpreise zahlen, die deutlich über dem Deckel liegen.

Warum gilt die Begrenzung nicht für 100 Prozent?

Damit will die Regierung erreichen, dass die Kunden ihren Energieverbrauch verringern. Die horrenden Kosten sollen als Anreiz wirken.

Wann wird der Deckel wirksam?

„Ab März 2023 soll sich die Kostenbremse in den Rechnungen der Verbraucher niederschlagen“, sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dann werden wohl die Versorgungsfirmen ihre Abbuchungen von den Kundenkonten anpassen. Die Vermieter müssen die Dämpfung an die Mieter weitergeben. Die Regelung gilt grundsätzlich allerdings schon ab Januar des neuen Jahres. Die zu viel gezahlten Beträge der ersten beiden Monate werden im März verrechnet. Einstweilen wirkt die Bremse bis April 2024.

Um welche Beträge geht es?

Die schlechte Nachricht: Trotz der Begrenzung werden die Kosten für Heizwärme und Strom sehr oft höher ausfallen als 2021. Die positive Botschaft: Ohne die Preisbremsen stiegen die Rechnungen aber noch viel stärker.

Ein Beispiel: Ein Privathaushalt mit 20 000 Kilowattstunden (kWh) Gasverbrauch bezahlte vor der Krise beispielsweise 1400 Euro im Jahr (20 000 x 7 Cent). Schlüge der jetzige Marktpreis voll durch, wären es ungefähr 4000 Euro (20 000 x 20 Cent). Dank des Deckels sinken die Kosten jedoch auf 2720 Euro (80 Prozent vergünstigt: 16 000 x 12 Cent = 1920, plus 20 Prozent zum Marktpreis: 4000 x 20 Cent = 800). Wer die 20 Prozent einsparen kann, kommt also mit 1920 Euro davon.

Was bedeuten die aktuellen Ankündigungen der Energieversorger?

Wenn der Gasversorger jetzt mitteilt, dass die Kilowattstunde statt augenblicklich sieben Cent nächstes Jahr 20 Cent kostet, muss man nicht in Panik verfallen. Denn zumindest für 80 Prozent des Verbrauchs darf der Lieferant ja höchstens 12 Cent verlangen. Auch Preiserhöhungen der Stromversorger auf beispielsweise 58 Cent werden nicht wirksam, weil der Deckel bei 40 Cent liegt.

Was passiert mit dem Dezember-Abschlag?

Im laufenden Monat müssen die Kunden für Gas und Fernwärme nichts bezahlen. In den meisten Fällen verrechnen die Versorgungsunternehmen diesen Bonus mit der nächsten Jahresabrechnung, zum Beispiel im Frühjahr 2023. Hauseigentümer, die ihre Abschläge selbst überweisen, können sie aber auch einbehalten, erklärt der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW).

Wer bezahlt das alles?

Die Gaspreisbremse wird etwa 56 Milliarden Euro kosten, heißt es im Gesetzentwurf der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP. Die Kosten trägt der Bund. Die entsprechenden Ausfälle erstattet er den Energieversorgern. Für die Strompreisbremse entstehen Kosten von ungefähr 13 Milliarden Euro, die die Elektrizitätsversorger aus ihren höheren Einnahmen aber größtenteils selbst finanzieren sollen.

Was gilt für Öl und Pellets?

Verbraucher mit Öl-, Holzpellet-, Brikett- und Flüssiggas-Heizungen sollen ebenfalls Unterstützung erhalten. Zunächst für die höheren Kosten des Jahres 2022 will die Koalition einen Härtefallfond einrichten, aus dem die Haushalte bis zu 2000 Euro bekommen können. Das wäre ein Zuschuss zu den Brennstoff-Bestellungen, die die Verbraucher getätigt haben, um über diesen Winter zu kommen. Die Auszahlung werden wohl die Bundesländer regeln. Wo man dort die Anträge stellen kann, muss noch geklärt werden.

Wie wird gerechnet?

Die Rechnung von heuer ist die Grundlage für einen Antrag. Kunden, die eine Heizölrechnung aus dem Zeitraum 1. Januar bis 30. November 2022 vorweisen können, die mindestens doppelt so hoch ausfällt wie im Vorjahr, haben Anspruch auf eine staatliche Rückvergütung. Doppelt so hoch wie im Vorjahr bezieht sich in diesem Fall wahrscheinlich nicht auf die persönliche Heizöl-Rechnung aus 2021, sondern auf einen noch festzulegenden Referenzwert. Legt man dafür zum Beispiel den Jahresdurchschnittspreis des Vergleichsportals Heizöl24 für 2021 zugrunde, so könnte dieser Referenzpreis im Bereich von rund 70 Cent je Liter Heizöl liegen.  Das hieße, dass alle Verbraucher einen Anspruch auf die Bundeshilfe hätten, die heuer Heizöl für mehr als 1,40 Euro je Liter gekauft haben. Sie müssten dann auf Antrag 80 Prozent der den doppelten Betrag übersteigenden Kosten zurückerstattet bekommen. Bagatellansprüche von unter 100 Euro bleiben dabei unberücksichtigt, als Obergrenze wurden 2000 Euro festgelegt.

Artikel 2 von 5