RECHT

Keine Vollwaisenrente fürs Pflegekind

Nach dem Tod seiner Pflegeeltern hat ein Pflegekind keinen Anspruch auf Vollwaisenrente, wenn ein leiblicher, unterhaltspflichtiger Elternteil noch lebt. Auf ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts NRW weist der Deutsche Anwaltverein hin. Im konkreten Fall lebte ein Pflegesohn seit seiner

Donnerstag, 11. September 2025

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