LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Streit um Rauchmelder-Wartung
Die Anschaffungskosten darf der Vermieter nicht umlegen, auch nicht die Mietkosten, das ist die derzeitige Rechtsprechung.
Hinsichtlich der Wartungskosten kommt es darauf an, was zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurde. In Bayern darf der Mieter diese Prüfung nämlich auch selbst machen – all