Viele dürften sie noch haben: Ältere Lichterketten mit Glühbirnen. Ist eine von ihnen kaputt, sollte man sie direkt austauschen. Sonst droht Brandgefahr. Eine durchgebrannte Glühbirne kann bei Kontakt einen Stromschlag verursachen oder dazu führen, dass andere Glühbirnen durch den veränderten Widerstand sehr heiß werden und brennbare Materialien entzünden, erläutert Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. Er warnt grundsätzlich vor der Brandgefahr älterer Lichterketten, insbesondere mit Netzbetrieb bei 220 bis 240 Volt. Ihre Leuchteinheiten erhitzen sich bei längerem Gebrauch stark. dpa
Die vermeintlichen Schnäppchen bei der Rabattaktion Black Friday führen einer Auswertung der EU-Kommission und nationaler Verbraucherschutzbehörden zufolge häufig in die Irre. In diesem Jahr hätten die Preisangaben auf mindestens 43 Prozent der überprüften Websites gegen EU-Recht verstoßen, teilte die EU-Kommission am Montag mit. Grundsätzlich sei für mehr als die Hälfte der überwachten Produkte ein Black-Friday-Preisnachlass angekündigt gewesen. Davon wiederum seien 23 Prozent eindeutig unvereinbar mit EU-Recht gewesen. Nach EU-Recht müssen Geschäfte und Online-Marktplätze bei der Ankündigung von Preisnachlässen den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage für das Produkt angeben. Nach Angaben der EU-Kommission haben die nationalen Behörden aus 13 Ländern in diesem Jahr über einen Zeitraum von einem Monat die Preise von 16 000 Produkten von 176 Webseiten überwacht. dpa
Der ADAC will die Pannenhilfe per Ferndiagnose testen. Der Automobilclub kündigte am Montag eine „groß angelegte Testphase“ an und rief Mitglieder auf, sich dafür zu melden. Sie brauchen dafür einen sogenannten Diagnosestecker und müssen eine App herunterladen. Beides ist kostenlos. Mithilfe drahtloser Datenübertragung könne eine Diagnose damit auch aus der Ferne erfolgen, erklärte der ADAC. afp
Ob für die Impfung, die sportliche Aktivität oder die Vorsorgeuntersuchung: Viele gesetzliche Krankenkassen belohnen ihre Versicherten mit einer Geldprämie für gesundheitsförderliches Verhalten. Bonusprogramm oder Bonusmodell nennt sich das Angebot. Wer in diesem Jahr noch geförderte Maßnahmen unternehmen möchte, sollte sich ranhalten. Wer schon Teile des Programms erfüllt hat, sollte den Nachweis fristgerecht einreichen. Laut der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) endet die Frist zur Einreichung bei einigen Kassen entweder Ende Januar oder Ende März 2023. dpa