Vergütung in der Ausbildung

von Redaktion

Wie viel Geld Lehrlinge während ihrer Ausbildung bekommen, kann sich unterscheiden – zumindest wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist. Allzu weit darf die Vergütung aber nicht von einschlägigen Tarifverträgen entfernt sein. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az. 2 Sa 251/21), über das der Fachverlag Haufe.de berichtet. Grundsätzlich ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, dass Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben. Wie auch der Fall vor dem LAG zeigt, gilt die Vergütung regelmäßig nicht als angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 Prozent unterschreitet. dpa

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