Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer. Aber wann hat man tatsächlich das Recht auf Rückgabe? Es lohnt sich immer, vorher nachzufragen, sollten sich im Laden selbst keine Infos zum Umtausch finden, rät die Verbraucherzentrale Bremen. Ist der Umtausch möglich, lässt man sich das am besten schriftlich geben. Ein grundsätzliches Recht, im stationären Handel Waren umzutauschen oder zurückzugeben, gibt es laut VZ Bremen nämlich nicht. Viele Händler räumen Kundinnen und Kunden aber freiwillig ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch ein. Bedenken sollte man: Reduzierte oder individuell hergestellte Waren sind meist von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.
Kassenbon und Originalverpackung bewahren Käuferinnen und Käufer besser auf. Oft verlangt der Händler beides für Umtausch oder Rückgabe. Wer online bestellt, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. dpa