Tanja P.: „Ich habe ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus, das im Grundbuch nur auf mich geschrieben ist. Meine zwei Söhne möchten auf dem freien Grund ein Doppelhaus bauen. Bei Teilung dieses Grundstücks übersteigt der jeweilige Wert jedes einzelnen Teilstücks die Freigrenze von 400 000 Euro (be
Dieser Artikel (ID: 1768377) ist am 23.12.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).