Chef kann Busfahren nicht verlangen

von Redaktion

Das Unternehmen hat neue Nachhaltigkeitsziele ausgerufen und möchte, dass Beschäftigte künftig mit dem öffentlichen Personennahverkehr oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Ist eine solche Vorschrift legitim? „Nein, der Arbeitgeber kann Arbeitnehmern nicht vorschreiben, wie sie von ihrem Wohnsitz zur Arbeit kommen“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Arbeitsweg zähle nicht zur Arbeitszeit, dementsprechend können Arbeitgeber hier in der Regel auch keine Vorgaben machen.

Indirekt können Arbeitgeber aber Einfluss auf die Wahl des Verkehrsmittels nehmen – etwa, indem sie keine Parkplätze vor Ort zur Verfügung stellen. „Dazu ist der Arbeitgeber in der Regel nicht verpflichtet, wenn der Firmensitz auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.“ Die Suche nach einem Stellplatz liegt dann in der Verantwortung der Beschäftigten, wenn sie weiter mit ihrem privaten Pkw zur Arbeit kommen möchten.

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