Böllerschäden: Welche Versicherung zahlt

von Redaktion

Die Silvesternacht steht bevor – und damit eine gefährliche Nacht für auf der Straße abgestellte Autos. Explodierende Böller, startende Raketen und glimmende Reste von Krachern aller Art können Seng- und Schmorschäden hinterlassen.

Natürlich ist in erster Linie der Verursacher haftbar, aber in solchen Fällen oft nicht dingfest zu machen. So können Geschädigte ihre Ansprüche bei ihrer Autoversicherung geltend machen. Das geht aber nur, wenn zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer nur die Kfz-Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf dem Schaden sitzen.

Eine Teilkaskoversicherung tritt ein, wenn Feuerwerkskörper das Auto in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt haben. Glasbruch ist in der Regel ebenfalls ein Fall für die Teilkasko.

In solchen Fällen hat die Schadensmeldung auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse einer Vollkasko, deren Bestandteil eine Teilkasko regelmäßig ist.

Eine Vollkaskoversicherung tritt darüber hinaus auch bei Vandalismus ein, also wenn das Auto in der Silvesternacht mutwillig demoliert wurde. Werden Schäden über die Vollkasko reguliert, hat das aber negative Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Außerdem kann es sein, dass in der Kasko-Police eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.

Wer Schäden feststellt, sollte sie aus möglichst verschiedenen Perspektiven fotografieren, seinen Kfz-Versicherer umgehend informieren und weitere Maßnahmen mit diesem besprechen.

Beschädigungen durch Vandalismus sollten auch bei der Polizei angezeigt werden, denn vielleicht lässt sich der Verursacher ja noch ermitteln.  dpa

Artikel 5 von 5