STEUERN

Vereinsbeitrag nicht immer absetzbar

Mitgliedsbeiträge für Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, können nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in letzter Instanz entschieden. Abzugsfähig seien jedoch Spenden an solche Vereine. Bei dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um

Mittwoch, 10. September 2025

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