STEUERN

Vereinsbeitrag nicht immer absetzbar

von Redaktion

Mitgliedsbeiträge für Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, können nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in letzter Instanz entschieden. Abzugsfähig seien jedoch Spenden an solche Vereine. Bei dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um einen gemeinnützigen Verein, der ein Blasorchester für Erwachsene und eines für Jugendliche unterhält. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dieser Verein dürfe für Mitgliedsbeiträge keine Spendenbescheinigung ausstellen. Das von dem Verein angerufene Finanzgericht Köln gab der Klage statt, weil der Verein auch die Erziehung Jugendlicher fördere. Der BFH hob das Urteil jedoch auf. Laut Gesetz seien Mitgliedsbeiträge schon dann nicht abziehbar, wenn der Verein auch kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen.  dpa

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