VERBRAUCHER

Pauschale fürs Homeoffice steigt Vollmacht heißt nicht Betreuung

von Redaktion

Die Homeoffice-Pauschale wird ab 2023 entfristet und erhöht. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Pro Tag können Steuerpflichtige dann sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, bis zu einem maximalen Betrag von 1260 Euro. Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen. Für die Jahre 2020 bis 2022 können beziehungsweise konnten lediglich fünf Euro pro Tag an 120 Tagen pro Jahr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden – maximal also 600 Euro jährlich. Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht. Absetzen dürfen Arbeitnehmer sie auch, wenn sie einen Arbeitsplatz im Büro haben und trotzdem im Homeoffice arbeiten.

Ein Vorsorgebevollmächtigter ist zur rechtlichen Vertretung eines Vollmachtgebers verpflichtet, nicht aber zur persönlichen Betreuung. Zumindest nicht, sofern in der Vollmacht keine expliziten Regelungen enthalten sind. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: XII ZB 212/22) hervor. Das bedeutet: Bevollmächtigte müssen die notwendigen Hilfen nicht selber leisten, sondern nur besorgen. Es ist also nicht ihre Aufgabe, den Vollmachtgeber zu pflegen oder ihm im Alltag persönlich zu assistieren. Sie sind allerdings zu regelmäßigem persönlichen Kontakt verpflichtet. Die Auswahl des Bevollmächtigten obliegt allein dem Vollmachtgeber. Die Entscheidung kann nur angefochten werden, wenn dieser seine Vollmacht nicht zum Wohl des Vollmachtgebers ausüben kann oder will.

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