Grundsteuer: Frist endet im Januar

von Redaktion

Bis Ende Januar 2023 haben alle Eigentümer von Grundbesitz noch Zeit: Dann müssen sie ihre Grundsteuererklärung abgeben. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund aufmerksam. Der Rat: Steuerzahler sollten nicht bis zur letzten Minute warten, falls es technische Probleme gibt. Die Eingabe der Daten ist etwa über das Elster-Portal möglich. Wer die Grundsteuererklärung zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Gibt jemand seine Erklärung gar nicht ab, kann das Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen. In beiden Fällen besteht für Eigentümer weiterhin die Pflicht, die Grundsteuererklärung abzugeben.  dpa

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