Geht in der Waschanlage etwas am Auto kaputt, sollte man den Schaden sofort dokumentieren. Denn nur, wenn sich klar feststellen lässt, dass der Schaden nur in der Waschanlage entstanden sein kann, muss der Betreiber haften. Ist dieser Nachweis nicht möglich, kann der Geschädigte auf den Kosten sitze
Dieser Artikel (ID: 1773954) ist am 03.01.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).