RECHT

Waschanlage: Schäden dokumentieren

von Redaktion

Geht in der Waschanlage etwas am Auto kaputt, sollte man den Schaden sofort dokumentieren. Denn nur, wenn sich klar feststellen lässt, dass der Schaden nur in der Waschanlage entstanden sein kann, muss der Betreiber haften. Ist dieser Nachweis nicht möglich, kann der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben. So lässt sich ein Urteil des Amtsgerichts Wedding deuten, auf das der ADAC hinweist (Az.: 20 C 350/20). Der ADAC rät mit Blick auf dieses Urteil, sich mögliche Schäden am Auto durch die Waschanlage noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks vom Betreiber bestätigen zu lassen. Ist der Betreiber nicht vor Ort, sollte dennoch auf eine schriftliche Dokumentation – am besten mit Fotos – gedrängt werden, die Mitarbeiter unterschreiben sollen. Verweigern diese das, rät der ADAC dazu, sich den Kontakt zum Betreiber geben zu lassen und das Vorgehen zu besprechen.

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