LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Gilt das Wohnrecht auf für andere?
Das Wohnungsrecht ist im Gesetz als Sonderfall der sogenannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit geregelt. Schon aus dem juristischen Begriff „beschränkte persönliche Dienstbarkeit“ können Sie den personalen Charakter dieses Rechts, das auf einem Grundstück lastet, ablesen.
Das Wohnungsrecht