BERICHTIGUNG

Stiefkinder in Steuerklasse I

von Redaktion

In unserem Bericht zur lebzeitigen Vermögensübertragung ist uns bei den Steuerklassen ein Fehler unterlaufen. Stiefkinder werden wie leibliche Kinder der günstigsten Steuerklasse I zugerechnet. Stiefeltern sind in Steuerklasse II. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Artikel 5 von 6