LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Darf der Maler bestellt werden?

von Redaktion

Hat die Gemeinschaft in der Versammlung die Durchführung der Malerarbeiten mehrheitlich und wirksam beschlossen, dann kann und muss der Verwalter dies auch in die Wege leiten und den Auftrag vergeben. Dies ist seine Pflicht.

Dass Sie Widerspruch gegen die Tagesordnung eingelegt haben, ändert daran nichts, da der Verwalter nicht verpflichtet war, die Tagesordnung auf Ihren Wunsch zu ändern. So hätten Sie auch einen Vertreter schicken können, der Ihre Interessen vertritt. Eine Verschiebung der Angelegenheit wäre den übrigen Eigentümern gegenüber vermutlich nicht zu rechtfertigen gewesen und hätte daher nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen.

Anders könnte man den Fall nur dann sehen, wenn sämtliche oder die Mehrheit der Eigentümer die Änderung der Tagesordnung gewollt hätten. Sind Sie sich nicht sicher, ob der Beschluss über die Durchführung der Malerarbeiten tatsächlich wirksam ist, können Sie ihn innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung anfechten. Lassen Sie sich hierzu aber vorher rechtlich beraten.

Sollten Sie künftig noch einmal an einer Versammlung verhindert sein, denken Sie daran, einen Vertreter zu bevollmächtigen, der Ihre Interessen in der Versammlung vertreten kann.

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