Auch wer in Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Aber für wie viele Tage im Jahr haben Beschäftigte frei, wenn sie zum Beispiel nur an drei Tagen in der Woche arbeiten? Die Länge des Urlaubs von Teilzeitbeschäftigten darf grundsätzlich nicht kürzer sein als bei Vollzeitbeschäftigten des Betriebs, erklärt die Arbeitskammer Saarland. Auch Teilzeitbeschäftigten stehen gemäß Bundesurlaubsgesetz also mindestens vier Wochen Jahresurlaub zu. Regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag mehr Urlaub als das Gesetz, fällt der Anspruch entsprechend höher aus. Um den genauen Anspruch zu ermitteln, führt die Arbeitskammer eine Formel an: Urlaubstage pro Jahr dividiert durch betriebsübliche Wochenarbeitstage mal tatsächliche Arbeitstage pro Woche. Beispiel: Haben Vollzeitkräfte im Betrieb 30 Urlaubstage bei Fünf-Tage-Woche, entspricht das 18 zu vergütenden Urlaubstagen bei einer Drei-Tage-Woche.
Bei Streitigkeiten mit Energieversorgern können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle Energie wenden – und die hatte im abgelaufenen Krisenjahr mehr zu tun als je zuvor. Nach vorläufigen Zahlen gingen mehr als 18 000 Anträge auf Schlichtung ein. „Zum Vergleich: 2021 haben wir rund 7700 Anträge erhalten“, teilte Geschäftsführer Thomas Kunde mit. Mehr als 3500 Anträge behandelten demnach das Thema „Beanstandete Preiserhöhung“ – 2021 waren es 1100 gewesen.