LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie muss ich die Wohnung versteuern?

von Redaktion

Wenn Sie beim Tod Ihrer Eltern den Rest der Immobilie erben, dann ist dieser Erwerb grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings versteuern Sie nur den Nettoerwerb, also den Wert der restlichen Immobilie abzüglich der Zahlungen an Ihre Geschwister (sogenanntes Geschwistergleichstellungsgeld). Zudem haben Sie im Verhältnis zu jedem Elternteil einen Freibetrag von 400 000 Euro, der ja alle zehn Jahre neu entsteht, die Schenkung aus dem Jahre 1986 spielt also keine Rolle mehr. Auch ist noch Folgendes wichtig: Sollten Sie die Wohnung der Eltern nach deren Ableben beziehen, dann kommt eine weitere Steuerbefreiung (für das sogenannte Familienheim) in Betracht, zusätzlich zu dem Steuerfreibetrag von 400 000 Euro je Elternteil. Allerdings muss ein solcher Einzug unverzüglich erfolgen, in der Regel billigt die Finanzverwaltung einen Zeitraum von sechs Monaten hierfür zu.

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