Wer 2023 Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss weniger davon versteuern als noch im vergangenen Jahr. Der Grund: Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wurden auch die Sparerpauschbeträge angehoben. Sie liegen jetzt bei 1000 Euro für Singles beziehungsweise 2000 Euro für zusammen veranlagte Steuerzahler. Bislang waren es 801 beziehungsweise 1602 Euro.
Für Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen, die über diese Beträge hinausgehen, sind weiterhin 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Die Abgaben führen Banken direkt an die Finanzämter ab, sofern ihnen kein Freistellungsauftrag ihrer Kunden vorliegt.
Wer seiner Bank bereits einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss wegen der gestiegenen Pauschbeträge nicht aktiv werden. „Bestehende Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Wo noch kein Freistellungsauftrag besteht, kann das mit einem amtlich vorgeschriebenen Muster nachgeholt werden. Bei vielen Banken geht das digital oder im Online-Banking. Grundsätzlich dürfen die Sparerpauschbeträge auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden, den Höchstbetrag aber nicht überschreiten. dpa