Ehegatten und Partner entscheiden für Patienten

Im Notfall gilt seit 1. Januar ein Vertretungsrecht im Fall bestimmter medizinischer Maßnahmen
Ob Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt: Wenn Kranke einer medizinischen Behandlung nicht mehr selbst zustimmen können, konnte das bislang auch nicht der Ehe- oder Lebenspartner für sie tun – es sei denn, es lag hierfür eine schriftliche Vollmacht vor. Seit dem 1. Januar ist das anders. Jetzt gilt