Höhere Zuschläge für Familien

von Redaktion

VON ROLF WINKEL

Kaum bemerkt: Zum 1. Januar 2023 gab es einen großen Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung.

Kindergeld und Kinderzuschuss

Weit mehr als eine Million Kinder haben nun Anspruch auf den Kinderzuschlag – und zusätzlich gibt es für Familien Wohngeld-Plus. 2023 erhalten Kinder 250 Euro Kindergeld – deutlich mehr als bisher. Und zusätzlich gibt es häufig den Kinderzuschlag, der jetzt ebenfalls bis zu 250 Euro (bisher: 229 Euro) beträgt.

Der Kinderzuschlag (KiZ) soll zusammen mit dem Wohngeld dafür sorgen, dass Arbeitnehmerfamilien erspart bleibt, Bürgergeld (bislang: Hartz IV/Arbeitslosengeld II) zu beantragen, weil ihr Einkommen für die Versorgung der Kinder nicht reicht.

Beispielrechnung für Münchner Familie

Beispiel: Eine vierköpfige Familie (Mutter, Vater, zwei Kinder) aus München. Ein Verdiener, monatliches Gehalt 2612 Euro netto. Warmmiete 1500 Euro. Unter diesen Voraussetzungen kann die Familie neben dem Kindergeld von 500 Euro monatlich 358 Euro Kinderzuschlag und 552 Euro Wohngeld erhalten.

Antrag bei den Familienkassen

Die Familienkassen der Arbeitsagenturen sind neben dem Kindergeld auch für den KiZ zuständig. Wer die Leistung beantragt, muss also – anders als beim Bürgergeld – nicht zum Jobcenter. Der Antrag auf den KiZ kann online gestellt werden. Beim Wohngeld ist dies in manchen Kommunen ebenfalls möglich. Allerdings bekommt man beim KiZ-Antrag nach dem Absenden des Online-Formulars einen Antrag, den man ausdrucken oder sich per Post schicken lassen kann. Dieser muss dann unterschrieben im Original per Post an die Familienkasse geschickt werden.

Vermögensprüfung entfällt weitgehend

Beim Kinderzuschlag entfällt künftig in aller Regel die Vermögensprüfung. Das ist vor allem für Familien wichtig, die in ihrem selbst genutzten Wohneigentum leben. Hiernach wird künftig bei der Antragstellung nicht mehr gefragt: „Die Angemessenheit des Wohneigentums ist bei der Berechnung von Kinderzuschlag unerheblich“, erklärt das Bundesfamilienministerium auf Anfrage des Finanzportals Biallo. Diese Regelung gilt nicht nur für das erste Jahr des Bezugs des Kinderzuschlags – sondern für die gesamte Dauer des Bezugs.

Generell wird künftig nur „erhebliches Vermögen“ bei der Prüfung der Bedürftigkeit berücksichtigt. Geldvermögen von bis zu 40 000 Euro für den ersten Haushaltsangehörigen und 15 000 Euro für jedes weitere Familienmitglied zählt nicht dazu.

Mehr Wohngeld für mehr Haushalte

Die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik sorgt dafür, dass mindestens zwei Millionen Haushalte die Leistung erhalten werden – dreimal so viele wie bisher. Zudem soll der durchschnittliche Zahlbetrag von 180 auf 370 Euro steigen. Vorteile davon haben – neben Rentnern – vielfach Familien, insbesondere solche mit mehreren Kindern. Die Leistung gibt es für Kinderzuschlag-Familien obendrauf – ohne Anrechnung.

Kosten für die Unterkunft

Beim Kinderzuschlag gilt – je höher die Unterkunftskosten, desto höher der KiZ. Wichtig dabei: Ob die Miete oder die Belastung durch Wohneigentum „angemessen“ sind, wird bei der Antragstellung nicht geprüft. Das Bundesfamilienministerium erklärte dazu auf Anfrage: „Die Angemessenheit der Unterkunftskosten ist beim Kinderzuschlag irrelevant.“ Die Sprecherin erläuterte weiter: „Beim Kinderzuschlag werden immer die tatsächlichen Wohnkosten berücksichtigt.“ Zu ergänzen ist: Egal, wie hoch diese sind.

Wer den Zuschlag bekommen kann

Anspruch auf den KiZ kann für Paare und Alleinerziehende bestehen, in deren Haushalt mindestens ein unverheiratetes Kind mit Kindergeldanspruch lebt. Sie müssen im Monat der Antragstellung noch für mindestens ein Kind Anspruch auf Kindergeld haben. Paare müssen mindestens ein monatliches Bruttoeinkommen von 900 Euro haben, für Alleinerziehende reichen 600 Euro brutto. Ob und in welcher Höhe der KiZ tatsächlich gezahlt wird, hängt davon ab, wie hoch Einkommen und Unterkunftskosten sind.

Was für Alleinerziehende gilt

Der staatliche Unterhaltsvorschuss wird nur zu 45 Prozent auf den KiZ angerechnet. Deshalb können Alleinerziehende neben Kindergeld und Unterhaltsvorschuss für ein Kind unter sechs Jahren bis zu 103 Euro Kiz erhalten.

Mehr Informationen

Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 0900/ 25 26 65 52 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 9. Februar. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Kinderzuschlag“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie senden eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.

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