Auch wer im Homeoffice arbeitet, verlässt in der Mittagspause ab und an das Haus – etwa um auswärts etwas zu essen. Doch was, wenn einem auf dem Weg dorthin etwas zustößt? Gilt auch dann der gesetzliche Unfallversicherungsschutz? Nein, erklärt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Wege zur Nah
Dieser Artikel (ID: 1780655) ist am 17.01.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).