Wer sich aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig meldet, muss nicht immer auch das Bett hüten. Sich zwei Tage krank zu melden und dann beim Feiern fotografieren zu lassen, kann Arbeitnehmer allerdings den Job kosten. Denn dann ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. So urteilte das
Dieser Artikel (ID: 1781887) ist am 19.01.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).