LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Ist der Steuervorteil noch zu retten?

Ihre Frage zeigt einen deutlichen Nachteil des Berliner Testaments: Der Freibetrag im Verhältnis zum erstversterbenden Elternteil wird „verschenkt“, also nicht ausgenutzt. Denn an sich hätten Sie ja sowohl im Verhältnis zum Vater wie zur Mutter einen Freibetrag von 400 000 Euro. Beim Berliner Testam