LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Ist der Steuervorteil noch zu retten?

von Redaktion

Ihre Frage zeigt einen deutlichen Nachteil des Berliner Testaments: Der Freibetrag im Verhältnis zum erstversterbenden Elternteil wird „verschenkt“, also nicht ausgenutzt. Denn an sich hätten Sie ja sowohl im Verhältnis zum Vater wie zur Mutter einen Freibetrag von 400 000 Euro. Beim Berliner Testament geht aber der erste Freibetrag verloren. Allerdings lässt sich dies teilweise retten, indem Sie einvernehmlich mit Ihrer Mutter den Pflichtteil fordern. Beim Berliner Testament wurden Sie ja für den ersten Erbfall enterbt und haben deshalb einen Pflichtteil, in Ihrem Fall von einem Viertel des Nachlasses Ihres Vaters, also von 75 000 Euro, wenn wir davon ausgehen, dass der Nachlass im Wesentlichen nur aus dem Hälfteanteil an der Immobilie besteht. Dieses Geld muss nicht in bar fließen, sie können es Ihrer Mutter entweder stunden oder im Gegenzug bereits einen Anteil von einem Achtel an der Immobilie übertragen erhalten. Dies könnte man noch damit kombinieren, dass Ihnen Ihre Mutter die Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt überträgt. Da der Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauchs abzugsfähig ist, könnte dies dazu führen, dass die Immobilie komplett steuerfrei übergehen kann. Im Einzelnen hängt dies auch davon ab, wie alt Ihre Mutter ist.

Als Letztes kommt schließlich noch in Betracht, dass Sie die Immobilie ohnehin steuerfrei erben können, falls Sie nach dem Tod Ihrer Mutter dort einziehen, es handelt sich hierbei um die sogenannte Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim, die allerdings an weitere Voraussetzungen gekoppelt ist, insbesondere daran, dass Sie dann dort grundsätzlich für zehn Jahre wohnen bleiben müssen. Dass bei all diesen Gestaltungen fachmännische Begleitung erforderlich ist, versteht sich natürlich von selbst.

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