Im Juli 2022 durften sich Deutschlands Senioren wieder über ein Rentenplus freuen. In Westdeutschland stiegen die Altersbezüge um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Und auch heuer steht eine Erhöhung an: Vorgesehen ist im Westen ein Anstieg von 3,5 Prozent, im Osten von 4,2 Prozent. Der Haken an der Sache: Durch eine Rentenerhöhung werden in der Regel tausende Rentner erstmals steuerpflichtig – auch wenn heuer und im letzten Jahr der Grundfreibetrag für Rentner deutlich angehoben wurde. Aber das ist nicht der einzige Grund, warum immer mehr Senioren Steuern zahlen müssen. Denn für jeden neuen Rentnerjahrgang bleibt weniger steuerfrei.
Steueranteil steigt
Der Grund: Bis zum Jahr 2040 soll eine hundertprozentige Besteuerung der Neurenten erreicht sein. Für Neurentner des Jahrgangs 2022 beträgt der steuerpflichtige Anteil ihrer Altersbezüge 82 Prozent, das heißt: Nur noch 18 Prozent der Rente sind steuerfrei. Bei Neurentnern des Jahres 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil auf 83 Prozent (17 Prozent steuerfrei). Für alle, die bis 2005 Rentner wurden, sind 50 Prozent der Rente von 2005 steuerfrei. Anders ist das bei der jährlichen Rentenerhöhung geregelt. Die ist zu 100 Prozent zu versteuern, hier gibt es keinen steuerfreien Anteil. Und deshalb kann es passieren, dass man auch als bisher von der Steuer befreiter Rentner in die Steuerpflicht rutscht. Wichtig: Erfüllt jemand die Voraussetzungen für den zum 1. Januar 2021 eingeführten Grundrentenzuschlag und bekommt deshalb nun eine höhere Rente, muss er nicht mit einer höheren Steuerbelastung rechnen. Denn dieser Zuschlag wurde steuerfrei gestellt.
Wer ist steuerpflichtig?
Rentner sind alljährlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Zum Einkommen gehören alle Renteneinnahmen sowie Einnahmen aus Betriebsrenten und Pensionen, Zinsen und Dividenden, Vermietung und Verpachtung. Der Grundfreibetrag für 2022 liegt für Ledige bei 10 347 Euro und für 2023 bei 10 908 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Freibetrag, also 20 694 bzw. 21 816 Euro.
Unter dem Freibetrag
Wann und wie bekommt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Wenn zu erwarten ist, dass man nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, weil die gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, kann man sich durch eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung von der Abgabepflicht einer Steuererklärung befreien lassen. Außerdem können Rentner, bei denen es zu keiner Steuerpflicht und Steuerfestsetzung kommt, die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sparen, indem sie diese Bescheinigung vorlegen. Damit werden Zinsen und Dividenden brutto ausbezahlt, ohne dass Steuer einbehalten wird.
Kosten absetzen
Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Rentner beträgt 102 Euro pro Jahr. Kosten im Zusammenhang mit Renten sind eher die Ausnahme – trotzdem kann es sich lohnen, die Werbungskosten einzeln nachzuweisen. Denn der Werbungskosten-Pauschbetrag ist schnell überschritten. Typische Werbungskosten bei Rentnern sind zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge, Steuerberatungskosten, Schuldzinsen für einen Kredit, der aufgenommen wurde, um freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nachzuentrichten, Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente sowie in diesem Zusammenhang entstandene Rechtsberatungskosten und Prozesskosten, Kosten für einen Rentenberater bzw. Versicherungsberater, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen stehen. „Außerdem können Rentner“, so die Ansicht von Maike Backhaus, „wie Arbeitnehmer auch eine pauschale Kontoführungsgebühr von 16 Euro im Jahr ansetzen“.
Job und Frührente
Wer ein vorgezogenes Altersruhegeld bezieht, darf künftig unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Voraussetzung: Die 35-jährige Wartezeit ist erfüllt. Mit der Neuregelung entfällt auch die Pflicht, die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Beschäftigung zu informieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Da die neben dem Rentenbezug ausgeübte Beschäftigung weiterhin rentenversicherungspflichtig ist, erwerben Versicherte durch diese noch weitere Rentenpunkte (Entgeltpunkte). Bei einem Bruttoentgelt von 2000 Euro kommen – großzügig gerundet – pro Jahr 0,6 Entgeltpunkte hinzu. Diese werden bei Erreichen des regulären Rentenalters der Rente gutgeschrieben. Sobald arbeitende Rentner das reguläre Rentenalter erreichen, sind sie rentenversicherungsfrei. Sie können sich aber in die Rentenversicherung „einwählen“. Das bringt ab dem Juli des Folgejahrs weitere Rentenansprüche. wdp