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Kann ich den Pflichtteil fordern?

von Redaktion

Sie können Ihre Pflichtteilsansprüche zwar geltend machen, doch bieten diese nur einen geringen Ausgleich: So können Sie Pflichtteilsansprüche erst nach dem Tode Ihrer Eltern verlangen. Auch ist der Wert Ihres Pflichtteils wesentlich geringer als der Wert der Immobilien, die Ihre Schwester erhalten hat. Dies beruht zum einen darauf, dass die Pflichtteilsquote nach dem ersten Elternteil lediglich ein Achtel beträgt, sofern Ihre Eltern keinen Ehevertrag haben, nach dem zweiten Elternteil ein Viertel. Zudem reduziert sich der Anspruch zumindest hinsichtlich des Hauses, in dem Ihre Eltern nicht wohnen, pro Jahr, das zwischen Schenkung und dem Todesfall Ihrer Eltern liegt, um zehn Prozent. Auch müssen Sie sich den Wert der Schenkung, die Sie von Ihren Eltern erhalten haben, auf Ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch anrechnen lassen. In welcher Höhe und wann Sie Ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen können, ist also derzeit nicht absehbar.

Vorrangig sollten Sie beziehungsweise Ihre Eltern deshalb prüfen, ob nicht die Übertragung der Immobilien an Ihre Schwester zumindest teilweise rückgängig gemacht werden kann. Erfolgte die Überlassung an Ihre Schwester, um eine gleichmäßige Vermögensverteilung zwischen Ihnen und Ihrer Schwester herzustellen, sollten entsprechende Rückabwicklungsmöglichkeiten im Vertrag vorgesehen sein. Wenn nicht, gilt es zu prüfen, ob über die sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage ein Anspruch durchgesetzt werden kann.

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