Plant Ihr Sohn, an einen Elternteil etwas zu schenken, gewährt das Gesetz lediglich einen Freibetrag von 20 000 Euro. Wird dieselbe Summe an den anderen Elternteil geschenkt, verfügen Sie als Eltern insgesamt über 40 000 Euro, die Sie in das Haus investieren können.
Die Gütergemeinschaft, bei der das gesamte Vermögen den Ehegatten gemeinsam gehört, führt zu keiner anderen Lösung, solange Ihr Sohn vertraglich wirklich 20 000 Euro an Sie und 20 000 Euro an Ihre Gattin schenkt. Die Ehefrau Ihres Sohnes kann genauso verfahren, wodurch sich der Gesamtwert der Schenkungen auf 80 000 Euro erhöht. Diese von Ihnen als Variante 2 beschriebene Lösung benötigt keine Schenkungsteuererklärung, weil der Freibetrag nicht überschritten wird. Es ist aber eine Anzeige abzugeben. Diese finden Sie, wenn Sie die Worte „Anzeige“ und „Schenkung“ in einschlägigen Suchmaschinen eintippen.
In Variante 1 würde ich Ihnen raten, die Zinsen zu zahlen und im Anschluss zurückzuüberweisen. Ansonsten müssen Sie diskutieren, ob nicht die gesamte Summe unverzinslich war. Dies hätte eine Zinsschenkung von 5,5 Prozent zur Folge. Darüber hinaus sollte der Zinssatz relativ fremdüblich sein (das bedeutet, die Bank würde denselben Zinssatz gewähren), da der verbilligte Zins ebenfalls eine Schenkung ist. Die Konsequenz: Die Rückschenkung ist bei Überschreiten von 20 000 Euro steuerpflichtig. Bei Ihrem Sohn ist der Zinsertrag definitiv kapitalertragsteuerpflichtig (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer).
In beiden Konstellationen vermehrt Ihr Kind Ihr Vermögen und schafft damit potenziell Erbschaftsteuer, wenn Sie versterben. Das ist also keine gute Idee.
Alternative: Wieso kauft Ihr Sohn nicht die Immobilie und vermietet diese günstig an Sie als Eltern? Die Vergünstigung der Miete und sogar eine kostenlose Überlassung sind keine Schenkung und Wertsteigerungen verbleiben bei Ihrem Sohn. Eventuell lässt sich aus der Konstellation sogar ertragsteuerlich ein Verlust generieren. Diese Lösung bedarf einer einmaligen Beratung durch einen Steuerberater. Das Honorar spart später eine Menge Ärger.