LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Störender Miteigentümer: Erst reden, dann Ordnungsmittel ergreifen

Die Möglichkeiten, etwas gegen den störenden Eigentümer zu unternehmen, sind leider begrenzt. Man kann ihm nicht untersagen, die gefassten Beschlüsse der Gemeinschaft anzufechten. Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft müssen allerdings gegen die Gemeinschaft gerichtet werden. Ist der Eigentümer a

Donnerstag, 11. September 2025

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