Wer keinen eigenen Drucker hat, kann entweder in den Copyshop gehen. Oder am Arbeitsplatz das Bahn-Ticket, die Steuerformulare oder die Tickets ausdrucken. Aber ist das überhaupt erlaubt? „Grundsätzlich spricht einiges dagegen, dass man das darf“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. D
Dieser Artikel (ID: 1789186) ist am 31.01.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).